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   OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22   

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https://dejure.org/2022,29823
OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22 (https://dejure.org/2022,29823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2022 - 13 WF 53/22 (https://dejure.org/2022,29823)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2022 - 13 WF 53/22 (https://dejure.org/2022,29823)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 367
  • FGPrax 2022, 268
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 08.06.1993 - 1 BvR 878/90

    Rechtliches Gehör im Zusammenhang mit der Selbstablehnung eines Richters

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Der verfassungsrechtlich in Art. 103 Abs. 1 GG verankerte Grundsatz rechtlichen Gehörs bezweckt - gerade auch im Amtsverfahren - den Betroffenen nicht im Status eines bloßen Objekts des Verfahrens zu belassen, sondern ihn vor Entscheidungen, die seine Rechte betreffen, zu Wort kommen zu lassen, damit er Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen kann (vgl. BVerfG NJW 1993, 2229).
  • BVerfG, 18.07.2019 - 2 BvR 1082/18

    Keine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Heilung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Er gebietet den Gerichten überdies das Beteiligtenvorbringen zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (BVerfG BeckRS 2019, 16042 m. w. N.), damit den Beteiligten die effektive Möglichkeit gegeben wird, die Willensbildung des Gerichts zu beeinflussen.
  • BayObLG, 18.09.2003 - 3Z BR 167/03

    Entziehung der Vertretungsmacht des Betreuers durch Bestellung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Erheblich ist ein Interessengegensatz dann, wenn er eine genügende Berücksichtigung der Interessen des Kindes durch den vertretenden Elternteil nicht erwarten lässt (OLG Frankfurt JAmt 2013, 667 (668); OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839 (840); BayObLG FamRZ 2004, 906 (907); BeckOK BGB/Veit, 63. Ed. 1.5.2022, BGB § 1629 Rn. 66).
  • OLG Karlsruhe, 26.03.2012 - 2 WF 42/12

    Ergänzungspflegschaft für ein minderjähriges Kind: Bestellungsbedürfnis bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Erheblich ist ein Interessengegensatz dann, wenn er eine genügende Berücksichtigung der Interessen des Kindes durch den vertretenden Elternteil nicht erwarten lässt (OLG Frankfurt JAmt 2013, 667 (668); OLG Karlsruhe NJW-RR 2012, 839 (840); BayObLG FamRZ 2004, 906 (907); BeckOK BGB/Veit, 63. Ed. 1.5.2022, BGB § 1629 Rn. 66).
  • OLG Köln, 28.02.2000 - 27 UF 24/00

    Entziehung der Vermögenssorge im Erbscheinverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Ein Interessengegensatz besteht, wenn die unterschiedlichen Belange, Nutzen oder Vorteile der beiden Interessenträger ein rechtsgeschäftliches Verhalten in gegensätzlichem Sinne beeinflussen können, wenn also die Förderung des einen Interesses nur auf Kosten des anderen möglich ist, wobei eine objektive Beurteilung zu erfolgen hat (vgl. Heilmann/Fink, Praxiskommentar Kindschaftsrecht, 2. A, 2020, § 1629 BGB Rn. 24; OLG Köln FamRZ 2001, 430).
  • OLG Nürnberg, 20.06.2022 - 7 WF 434/22

    Vermögenssorge: Sorgerechtsentzug für ein Erbscheinerteilungsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    An dieser Beurteilung ändert auch der Umstand nichts, dass das Erbscheinsverfahren vom Amtsermittlungsgrundsatz geprägt ist und die Auslegung des Testaments letztlich Sache des Nachlassgerichts sein wird (OLG Nürnberg NJW-RR 2022, 1016).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 4 WF 97/20

    Anwendung des Regelstreitwertes nach § 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.10.2022 - 13 WF 53/22
    Endet ein Kindschaftsverfahren mit der Anordnung einer Pflegschaft, wird die Gebühr der Nr. 1310 KV FamGKG nach Anm. I Nr. 3 nicht erhoben, sondern nur eine Gebühr nach Nr. 1312 KV FamGKG, die sich aber nicht nach dem Wert richtet (Volpert in HK-FamGKG, 3. Aufl. 2019, Nr. 1310 Rn. 62 a; Schneider in Gesamtes Kostenrecht Nr. 1310 KV FamGKG Rn. 37; BeckOK Streitwert/Dürbeck Familienrecht - Sorgerechtsverfahren Rn. 9 a; vgl. Schneider in NZFam 2020, 927).
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